FAQ – wiederkehrende Fragen
Die Marktmechanismen im Rahmen der Beschaffung und Optimierung des jeweiligen Energiebedarfs werfen auf Grund meist nur begrenzter Branchenerfahrung oft eine verständlichen Vielzahl häufig wiederkehrender Fragen auf.
Daneben haben persönliche Negativerfahrungen in anderen Branchen, wie z. Bsp. der Telekommunikation, bei vielen Verbrauchern zu besonderen Vorbehalten hinsichtlich eines geplanten Lieferantenwechsels geführt.
Nachstehend finden Sie daher zu Ihrer Erstinformation Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten in unserem Tagesgeschäft begegnen.
Themenkomplexe:
• Allgemeine Veränderungen im Energiemarkt
• Energielieferanten
• Lieferantenwechsel
• Energiepreise
• Energie – Lieferverträge
Allgemeine Veränderungen im Energiemarkt
• Was bedeutet die Liberalisierung des Energiemarktes und was wurde vom Gesetzgeber damit bezweckt ?
Vor der Öffnung des Energiemarktes für neue Anbieter (=Liberalisierung) herrschten in Deutschland monopolistische Marktstrukturen. Sowohl die technischen Einrichtungen (Leitungen, Zähler, Transportnetze etc.) als auch der Energiehandel waren konkurrenzlos in der Hand des etablierten, lokalen Energieversorgers. Wettbewerb existierte nicht.
Da in der Regel jedoch nur jeweils ein Transportnetz für Strom und Erdgas pro Kommune existiert, wurde den etablierten Versorgern nun auferlegt, ihre technischen Geschäftsbereiche einerseits und ihren Handelsbereich andererseits, operativ voneinander zu trennen.
Der technische Bereich agiert fortan wie bisher monopolistisch, jedoch durch die Bundesnetzagentur reguliert und stetig überwacht. So ist es z. Bsp. streng untersagt, dass Kunden des hauseigenen Energiehandels bei Störungen bessere oder schnellere Hilfe erfahren als Kunden anderer Energielieferanten.
Der Handelsbereich wiederum muss sich fortan unter Wettbewerbsbedingungen mit allen anderen Energielieferanten messen, ohne dass dazu Subventionen aus dem technischen Bereich verwendet werden dürfen.
• Wie gelangt der Strom bzw. das Erdgas eines neuen Lieferanten zu mir ?
Der Wechsel Ihres Strom- bzw. Erdgas-Lieferanten ist eigentlich ein rein buchungstechnischer Vorgang zwischen den Marktteilnehmern.
Die von Ihnen in Anspruch genommene Netzinfrastruktur ( Leitungen, Rohre, Zähler etc.) bleibt exakt die gleiche.
Der Vorgang kann sinngemäß mit der Wasserversorgung aus einer Talsperre, inklusive dem Rohrleitungssystem bis zur Entnahmestelle an ihrem Standort, verglichen werden. Die Lieferanten entsprechen dabei den Zuflüssen der Talsperre. Im Falle des Lieferantenwechsels erfolgt die benötigte Wassereinspeisung dabei lediglich über einen anderen Zufluss.
Energielieferanten
• Wieviele Energielieferanten gibt es bzw. sind für mich relevant ?
Der deutsche Energiemarkt weist derzeit mehr als 1000 Strom- und rund 700 Erdgaslieferanten auf. Die Mehrzahl dieser Anbieter sind aber leider eher lokal orientiert.
Insbesondere die Zahl der relevanten Erdgas-Lieferanten reduziert sich erheblich, abhängig von der Gasqualität und dem jeweiligen Marktgebiet.
• Nach welchen Kriterien selektiert ENERGAS seine Lieferanten für mich ?
Wenngleich auch der Preis sicherlich das Hauptkriterium für die Wahl der passenden Lieferanten darstellt, so werden darüber hinaus auch weitere wesentliche Anbieterkriterien wie Tarifstrukturen, Lieferantenportfolio, Lieferrestriktionen und Toleranzen bei Struktur und/oder Menge durch ENERGAS bei der Lieferantenwahl berücksichtigt.
Im Bereich Haushalt und Gewerbe werden zudem Tarife mit Vorkasse und /oder Kaution nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden angewendet.
• Inwiefern wird mein bisheriger Lieferant auch weiterhin berücksichtigt ?
Da Ihr bisheriger Lieferant in der Regel den Mastab für den Erfolg einer erfolgreichen Kostenoptimierung Ihrer Bezugskosten darstellt, wird dieser immer mit zur Angebotsabgabe aufgefordert, es sei denn, dass mit Ihnen im Vorfeld eine Bezugsvariante definiert wurde, die dieser nicht anbieten will oder kann.
• Ist ENERGAS neutral in der Lieferantenwahl ?
Im Sinne des Zieles des bestmöglichen Energiepreises einerseits, aber auch der Fairness gegenüber den Lieferanten andererseits, sichern wir unseren Industrie- und Großkunden, aber auch Gewerbekunden, die lediglich eine unabhängige Beratung im Rahmen ihrer Energiebeschaffung wünschen, uneingeschränkte Neutralität bei der Lieferantenwahl zu.
Lieferantenwechsel
• Welche Logistik verbirgt sich hinter einem Lieferantenwechsel ?
In der Regel unterschreiben Sie Ihrem neuen Lieferanten mit dem neuen Liefervertrag auch eine im Vertrag enthaltene Vollmacht zur Kündigung des Altvertrages in Ihrem Namen. Dieser übermittelt dann dem bisherigen Lieferanten Ihre Kündigung. Beide Lieferanten sind daraufhin verpflichtet, die Einstellung /Aufnahme der Lieferung dem zuständigen Netzbetreiber Ihres Wohnortes/Standortes anzuzeigen. Dieser wiederum prüft dann insbesondere den Übergangstermin und bestätigt diesen den Lieferanten. Üblicherweise erhalten Sie daraufhin eine Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Lieferanten sowie eine Lieferbestätigung des neuen Lieferanten nebst der Bitte, zum Übergangsdatum Ihren Zählerstand abzulesen und diesen per anliegender Postkarte mitzuteilen. Der Lieferantenwechsel ist damit vollzogen.
• Welche Unterstützung bietet mir ENERGAS bei einem Lieferantenwechsel
ENERGAS versteht sich als seriöser, langfristig orientierter Partner seiner Kunden. Von daher stehen wir unseren Kunden auch nach Abschluss eines neuen Liefervertrages begleitend bis zur Aufnahme der Belieferung durch den neuen Lieferanten zur Seite.
• Welche Veränderungen ergeben sich für mich konkret im Falle eines Lieferantenwechsels
Nachdem der Lieferantenwechsel ( siehe vor ) vollzogen ist, besteht für Sie der einzige Unterschied darin, dass Sie Ihre Energierechnung von einem anderen Lieferanten erhalten. Alle anderen Vorgänge, wie Zählerablesung, Zählerwechsel, Überprüfung Ihres Hausanschlusses, bleiben nach wie vor in der Verantwortung des für Sie zuständigen, lokalen Netzbetreibers, sprich dem technische Bereich des vor Ort etablierten Versorgers.
Selbst die Kontaktadressen und Ansprechpartner für alle Fragen der für Sie relevanten Netzinfrastruktur werden durch den Lieferantenwechsel nicht beeinflusst.
• Sind durch einen Lieferantenwechsel irgendwelche technischen Eingriffe oder Maßnahmen an den
Versorgungsanlagen notwendig ?
Nein !
• Besteht die Gefahr, dass meine Versorgungssicherheit sich im Falle eines Lieferantenwechsels vermindert ?
Ganz klar: NEIN !
Kein anderer Irrglaube ist so verbreitet wie dieser. Die technische Infrastruktur, die zu Ihrer Versorgung genutzt wird ist per Gesetz unabhängig von Ihrem Lieferanten. Mithin ist das Risiko physikalischer Störungen (Blitzeinschlag etc.) das gleiche wie vorher.
Selbst der (seltene) Fall, dass ein neuer Lieferant lieferunfähig wird, z.Bsp. durch Insolvenz, führt zu keiner Unterbrechung Ihrer Versorgung, da das Gesetz für diesen Fall vorsieht, dass Sie durch den Grundversorger, dies ist meistens der etablierte Versorger vor Ort, bis zur Findung eines neuen Lieferanten übergangsweise weiterversorgt werden müssen.
• Besteht die Gefahr, dass ich im Falle eines Lieferantenwechsels in einen Zuständigkeitskonflikt gelange
- oder -
Wer ist mein zuständiger Ansprechpartner im Falle einer Störung ?
Die Zuständigkeit bei Störungen Ihrer Versorgung obliegt per Gesetz alleine dem für Sie zuständigen Netzbetreiber (also dem technischen Bereich Ihres Versorgers vor Ort). Diese Leistungen vergüten Sie ihm mit jeder verbrauchten Kilowattstunde über die im Gesamtpreis enthaltenen Netznutzungsgebühren. Diese können Sie sich als „Miete“ für die von Ihnen genutzte technische Infrastruktur vorstellen.
Viele Lieferanten nutzen darüber hinaus ihren zentralen Kundenservice, um Ihr Anliegen ggf. an den zuständigen Netzbetreiber weiterzuleiten.
Energiepreise
• Welche Preisbestandteile enthält mein Strompreis ?
Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte in Deutschland 2007
Quelle: BMWi
* Die Mehrwertsteuer (auf den Nettostrompreis) beträgt 19 %. Ihr Anteil am Bruttostrompreis beläuft sich somit auf 15,98%
** Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bzw. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Wie die vorstehende Grafik verdeutlicht, besteht der Strompreis zu mehr als 70% aus fixen Kosten, wobei dieser Anteil bei Industriekunden, bedingt durch niedrigere Netzkosten, etwas niedriger liegt.
Preisvorteile können mithin nur im Segment Energieerzeugung und Vertrieb generiert werden.
• Welche Preisbestandteile enthält mein Erdgaspreis ?
Zusammensetzung der Erdgaskosten eines Haushaltes in 2009
Wie die vorstehende Grafik verdeutlicht, besteht der Erdgaspreis zu mehr als 50% aus fixen Kosten, wobei dieser Anteil bei Industriekunden, bedingt durch niedrigere Netzkosten, etwas niedriger liegt.
Preisvorteile können mithin nur im Segment Erdgasbeschaffung und Vertrieb generiert werden.
• Welchen Einfluss hat meine Abnahmemenge bei Strom und Erdgas auf den Energiepreis ?
Entgegen den üblichen Marktmechanismen bei Waren und Rohstoffen hat die Beschaffungsmenge nahezu keinen Einfluss auf den resultierenden Energiepreis, es existiert also keine klassische Mengendegression.
Der Beschaffungspreis obliegt hier vielmehr dem Beschaffungszeitpunkt sowie der Verbrauchsstruktur, meist ausgewiesen über die Angabe der sogen. Benutzungsstunden. Diese Hilfsgröße wird wie folgt ermittelt:
Benutzungsstunden = Jahresmenge [KWh] / Max. Stundenleistung [KWh/h]
• Wie entsteht ein Energiepreis für Strom und Erdgas ?
Die Preise für Strom und Erdgas (nur in Teilbereichen) orientieren sich in der Regel an Börsenprodukte der EEX (European Energy Exchange) in Leipzig. Dort werden allerdings nur Standardprodukte mit konstanter Leistung gehandelt. Da das Bedarfsprofil eines Kunden sich nur selten mit solchen Standardprodukten abbilden lässt, bedarf es eines qualifizierten Händlers, innerhalb dessen Vertriebsportfolios der reale, stundenscharfe Bedarf (sogen. Fahrplan) ausgeglichen wird.
Die letztlich preisbestimmende Größe für einen solchen Energiehändler bleibt jedoch der Zeitpunkt der Beschaffung. Auf Grund der Volatilität der Börsenkurse ergeben sich hierbei entgegen früherer Vorgehensweisen sehr kurze Preis- und Angebotsbindungen.
• Wann ist der optimalste Zeitpunkt für meine Energiebeschaffung ?
Auf Grund der Börsencharakteristik der Strom- und Erdgasprodukte hat diese Frage etwa die Qualität der Benennung des besten Zeitpunktes für einen Aktienkauf. Auf Grund der Vielzahl globaler Markteinflüsse, aber auch den in Deutschland vorhandenen Oligopolen bei der Stromerzeugung bzw. dem Erdgasimport ist der optimalste Zeitpunkt nicht wirklich belastbar vorherzusagen.
ENERGAS wertet zu diesem Zweck täglich die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Energiemärkte sowie der EEX aus und leitet daraus für seine Kunden auf Wunsch Preistrends und Markttendenzen ab, die die Basis für einen aktuellen Beschaffungsvorgang bilden.
Abhängig von den Restriktionen des kundenseitigen Risikomanagements und der zu beschaffenden Gesamtmenge hält ENERGAS verschiedene Vertragsmodelle vor, die das Risiko eines Energieeinkaufs zum falschen Zeitpunkt erheblich bis gänzlich reduzieren können.
Energie - Lieferverträge (ELV)
• Wer ist mein Vertragspartner bei Abschluss eines ELV ?
ENERGAS selbst ist vor dem Hintergrund der zugesicherten Neutralität kein Energielieferant. Wir sehen unseren Auftrag primär in der objektiven Beratung und Vermittlung. Wir sind davon überzeugt, bestmögliche Preise und Vertragsbedingungen für unsere Kunden nur auf diesem Wege dauerhaft generieren zu können.
• Welche Aufgaben neben der Preisfindung nimmt ENERGAS im Rahmen des Abschlusses eines ELV noch wahr ?
Unser selbst auferlegter Anspruch an die Kundenberatung durch ENERGAS sind langfristig zufriedene Kunden. Darunter verstehen wir selbstredend die allumfassende Begleitung unserer Kunden bis zum Vertragsabschluß.
Die Prüfung und Verhandlung aller sonstigen Vertragsbestandteile wie Liefersicherheit, Haftung, Zahlungsziele, Ersatzbelieferung, Pönalen etc. sind elementare Bestandteile unseres Beratungsangebotes.


